Nachtschichtzuschlag – wann besteht Anspruch und wie hoch ist er?
Wann Nachtarbeit ausgeglichen werden muss, was 25 oder 30 Prozent bedeuten und warum Tarifvertrag, Freizeit und Steuerfreiheit getrennt zu prüfen sind.

Ein Nachtzuschlag ist nicht für jede Stunde nach Sonnenuntergang automatisch fällig. Prüfe zuerst, welche Regelung für dein Arbeitsverhältnis gilt. Das Arbeitszeitgesetz verlangt für Nachtarbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen angemessenen Ausgleich; es schreibt dabei keinen allgemeinen festen Prozentsatz für alle Betriebe vor.
Welche Grundlage entscheidet?
Tarifvertrag: Bestehen tarifvertragliche Ausgleichsregelungen, sind diese für den gesetzlichen Ausgleich nach § 6 Absatz 5 ArbZG maßgeblich. Tarifverträge können eigene Nachtzeitfenster, Zuschlagssätze und Freizeitausgleich vorsehen. Ob der Tarifvertrag für dich gilt, ergibt sich etwa aus Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit oder einer wirksamen arbeitsvertraglichen Bezugnahme.
Arbeitsvertrag und weitere Vereinbarungen: Sie können zusätzliche oder günstigere Ansprüche regeln. Eine Vertragsklausel beseitigt den gesetzlichen Schutz nicht beliebig. Lass bei einem Widerspruch prüfen, welche Regelung Vorrang hat.
Gesetzlicher Ausgleich: Fehlt eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung, muss der Arbeitgeber Nachtarbeitnehmern für die in der gesetzlichen Nachtzeit geleisteten Stunden angemessene bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren. Ein Geldzuschlag ist somit nicht die einzige gesetzlich vorgesehene Form.
Wer ist Nachtarbeitnehmer?
Nach § 2 ArbZG betrifft das Beschäftigte, die normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten. Nachtarbeit muss mehr als zwei Stunden der gesetzlichen Nachtzeit umfassen. Diese liegt grundsätzlich zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr.
Bei nur vereinzelten kurzen Einsätzen kann der gesetzliche Status fehlen. Ein vertraglicher oder tariflicher Zuschlag kann trotzdem zustehen. Umgekehrt macht das steuerliche Zeitfenster von 20 bis 6 Uhr diese Stunden nicht automatisch zuschlagspflichtig.
Woher kommen 25 und 30 Prozent?
Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14, regelmäßig 25 Prozent beziehungsweise entsprechenden Freizeitausgleich als angemessen angesehen. Bei regulärer Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Orientierungswert regelmäßig auf 30 Prozent. Besondere Umstände mit höherer oder geringerer Belastung können eine andere Bewertung begründen.
Diese Rechtsprechung ist kein pauschaler Zuschlagskatalog für sämtliche Tarifverträge. Auch bedeutet „30 Prozent Anspruch“ nicht „30 Prozent vollständig steuerfrei“. Der Artikel Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen trennt diese Fragen.
Beispiel: erst Anspruch klären, dann rechnen
Angenommen, für dein Arbeitsverhältnis sind 25 Prozent Geldzuschlag auf 18 Euro Bruttostundenlohn und sechs anrechenbare Nachtstunden vereinbart. Dann ergeben sich 27 Euro Zuschlag. Die Rechenformel ist einfach; schwieriger ist oft die Frage, welche Stunden und welcher Grundlohn tatsächlich zählen. Dazu findest du ausführliche Berechnungsbeispiele.
Wenn auf der Abrechnung etwas fehlt
Vergleiche Dienstplan, tatsächliche Arbeitszeiten, Pausen und Abrechnung. Bitte die Lohnbuchhaltung um die verwendete Grundlage und eine Aufschlüsselung. Halte Datum, Zeitfenster und strittigen Betrag fest. Tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen können deutlich kürzer als die allgemeine Verjährung sein. Warte deshalb mit einer Klärung nicht monatelang und hole bei Streit rechtlichen Rat ein.
Quellen & weiterführende Informationen
Quellen geprüft am 11.10.2026. Praktische Beispiele und Checklisten sind redaktionelle Vorschläge.


