Nachtschicht im Minijob – welche Zuschläge gelten?

Nachtzuschläge können auch Minijobbern zustehen. Erfahre, wann sie bei der Verdienstgrenze mitzählen und was du an der Abrechnung prüfen solltest.

Nachtschaffen Redaktion · 11.10.2026 · Quellenstand: 11.10.2026

Ein Minijob ist kein arbeitsrechtlicher Sonderraum ohne Nachtarbeitsausgleich. Ob du einen Zuschlag oder bezahlte freie Zeit erhältst, hängt von den geltenden Regeln und deiner tatsächlichen Nachtarbeit ab. Für die Minijobgrenze kommt zusätzlich darauf an, welche Zahlungen sozialversicherungsrechtlich als Arbeitsentgelt zählen.

Der Anspruch hängt nicht allein von der Jobgröße ab

Auch im Minijob können Tarif- oder Arbeitsvertrag Nachtzuschläge vorsehen. Der gesetzliche Ausgleich nach § 6 Absatz 5 ArbZG betrifft Nachtarbeitnehmer, wenn keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht. Dazu muss unter anderem die gesetzliche Einordnung als Nachtarbeitnehmer erfüllt sein. Ein einzelner kurzer Späteinsatz begründet nicht automatisch denselben Anspruch wie regelmäßige Nachtarbeit.

Lass dir deshalb erklären, welches Nachtzeitfenster und welcher Zuschlagssatz angewendet werden. „Bei Minijobs gibt es grundsätzlich keinen Zuschlag“ ist als pauschale Aussage nicht richtig. Die Grundlagen stehen im Ratgeber Nachtschichtzuschlag.

Die Verdienstgrenze 2026

Die monatliche Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 Euro, bei einer durchgehenden zwölfmonatigen Beschäftigung entspricht das regelmäßig 7.236 Euro im Jahr. Für die Beurteilung zählt der voraussichtliche regelmäßige Verdienst einschließlich anrechenbarer Sonderzahlungen. Schwankungen und zulässige Ausnahmen sind gesondert zu beurteilen; die Jahreszahl ist keine freie Erlaubnis für beliebig hohe einzelne Monate.

Begünstigte Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge können außerhalb dieser Grenze bleiben, wenn die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört für die Beitragsfreiheit grundsätzlich eine Berechnung auf einem Grundlohn von höchstens 25 Euro je Stunde.

Rechenbeispiel mit begünstigtem Zuschlag

Du arbeitest in einem Monat 40 Stunden zu 15 Euro. Der Grundlohn beträgt 600 Euro. Für 20 tatsächlich geleistete, begünstigte Nachtstunden erhältst du zusätzlich einen vereinbarten Zuschlag von 25 Prozent: 20 × 15 × 0,25 = 75 Euro.

Sind die Voraussetzungen vollständig erfüllt, können diese 75 Euro steuer- und beitragsfrei bleiben. Die Auszahlung von 675 Euro bedeutet dann nicht allein wegen dieser Zuschläge, dass die Minijobgrenze überschritten wurde. Das Beispiel berücksichtigt keine anderen anrechenbaren Entgeltbestandteile oder Beschäftigungen.

Wann Zuschläge doch mitzählen können

  • Die Zahlung betrifft keine tatsächlich geleisteten begünstigten Stunden.
  • Der Zuschlag überschreitet die begünstigten Grenzen.
  • Die Berechnungsgrundlage liegt über der sozialversicherungsrechtlichen Stundenlohngrenze.
  • Eine Zulage wird pauschal gezahlt, ohne die erforderliche Zuordnung und Abrechnung.

Auch auf Zuschläge entfallende Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub kann anders zu behandeln sein als ein Zuschlag für tatsächlich geleistete Nachtarbeit. Deshalb sollte der Arbeitgeber den regelmäßigen Verdienst vorausschauend beurteilen und nicht nur die aktuelle Auszahlung betrachten.

Was du vor der Unterschrift klären solltest

Bitte um eine Beispielabrechnung mit Grundlohn, Nachtstunden, Zuschlag und anrechenbarem Minijobentgelt. Teile weitere Beschäftigungen mit und kläre die gesamte Arbeitszeit. Geeignete Tätigkeiten und Suchbegriffe findest du im separaten Überblick Minijob mit Nachtschicht.

Quellen & weiterführende Informationen

Quellen geprüft am 11.10.2026. Praktische Beispiele und Checklisten sind redaktionelle Vorschläge.